Wir unterstützen Sie im Rahmen der Schuldnerberatung bei der Vorbereitung und auf Wunsch auch während des Insolvenzverfahrens.

Beratung von Privatpersonen – Verbraucherinsolvenz und Privatinsolvenz
Für Privatpersonen ermitteln wir die Schuldensumme und erstellen einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan. Sollte keine Einigung mit den Gläubigern zustande kommen, bereiten wir mit Ihnen den Insolvenzeröffnungsantrag mit allen erforderlichen Anlagen und Bescheinigungen vor. Auf Wunsch begleiten wir Sie auch während des Insolvenzverfahrens.
Beratung von (ehemals) Selbständigen
Auch für (ehemals) Selbständige besteht die Möglichkeit, von den Schulden loszukommen und trotzdem eine Selbständigkeit neu zu beginnen oder weiterzuführen. Wir beraten Sie und bereiten ggf. den Insolvenzeröffnungsantrag mit allen erforderlichen Anlagen vor.